Haftung

Jemanden zur Rechenschaft ziehen

Jemanden haftbar machen: So fordern Sie Schadensersatz

Sie sind das Opfer und haben Schäden erlitten? Sie wissen, wer für diese Schäden verantwortlich ist? Zögern Sie nicht und machen Sie direkt Ihren Schadensersatzanspruch geltend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte lotsen Sie fachkundig durch die Schadensersatzforderung, sodass der Verursacher letztendlich für alle Schäden aufkommen muss.

Wann kann man jemanden haftbar machen

Jemand kann dann für Ihre Schäden haftbar gemacht werden, wenn er sich Ihnen gegenüber unsachgemäß und verantwortungslos verhalten/gehandelt hat („Widerrechtliche Handlung“. Wir sprechen von einer widerrechtlichen Handlung, wenn der Verursacher beispielsweise einen Fehler gemacht hat, der auf ihn zurückgeführt werden kann. Einige Beispiele sind unbedachte Handlungen, grobe Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeiten. Auch bei einem Verstoß gegen das Gesetz spricht man von einer widerrechtlichen Handlung.

Einige Beispiele von Haftungsfällen:

- Verkehrsunfall: Sie werden im Verkehr angefahren. Ein Autofahrer hat sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Er fuhr beispielsweise über eine rote Ampel oder gegen Ihr Auto, da er nicht ausreichend Abstand gehalten hatte. Bei Zusammenstößen mit Radfahrern und Fußgängern ist der Autofahrer rechtlich gesehen fast immer, zumindest zur Hälfte, verantwortlich.

- Arbeitsunfall: Sie haben während der Arbeit einen Unfall. Sie stürzen von einer Leiter oder erleiden Quetschungen. Ihr Arbeitgeber hat nicht genügend Vorkehrungen getroffen, um diesen Unfall zu vermeiden. Sehen Sie sich unser Angebot an: Personenschaden durch Arbeitsunfall.

- Berufliches Fehlverhalten: Sie haben sich an einen Experten gewandt, der für Sie diverse Arbeiten verrichten soll. Einige solcher Experten sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Sie kommen dahinter, dass er Ihren Fall dadurch vermasselt hat, dass er zum Beispiel wichtige Termine/Fristen nicht eingehalten hat oder dadurch, dass Folgen entstanden sind, über die Sie im Vorfeld nicht informiert wurden.

- Straftat: Sie sind Opfer einer Straftat. Jemand hat Ihnen körperliche Schäden zugefügt. Sie haben denjenigen bei der Polizei angezeigt. Der Täter wird vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt oder es wurde inzwischen eine strafrechtliche Verurteilung verkündigt.

- Sonstige Haftungsfälle: Daneben gibt es im Alltag noch viele weitere Haftungsarten, wie beispielsweise Gefährdungshaftung, Konzernhaftung, Haftung der Straßenverkehrsbehörde (meistens durch die Stadt, das Bundesland oder den Staat), Haftung des Bauleiters, Arzthaftung, Haftung für Tiere, Haftung der Nachbarn, Haftung des Mieters, Produkthaftung, Haftung für schlecht verrichtete Arbeiten, u.s.w.

In der Rechtssprechung wurden für jede Form von Haftung spezifische Kriterien entwickelt, die erfüllt sein müssen, bevor man Anspruch auf Schadensersatz erheben kann. Unsere Rechtsanwälte für Haftungsrecht in den Niederlanden haben bereits mehr als 25 Jahre Erfahrung und Fachwissen auf dem Gebiet dieser Haftungsarten sammeln können. Informieren Sie sich unverbindlich über Ihre Möglichkeiten.

Wie gehen wir bei einer Schadensersatzforderung vor

Die Schadensersatzforderung wird in 2 Phasen unterteilt: Zunächst muss die Schadensersatzforderung festgestellt werden. Danach wird der exakte Schadensersatzumfang bestimmt und ausgezahlt.

In der ersten Phase ermitteln unsere Rechtsanwälte zunächst, was genau passiert ist und wer dafür haftbar gemacht werden kann. Anhand dessen senden wir den verantwortlichen Personen per Einschreiben eine Schadensersatzforderung. Die verantwortlichen Personen bekommen die Gelegenheit sich Ihrer Verantwortung zu stellen. Sollten sie sich vehement weigern sich dieser Verantwortung zu stellen, bitte unsere Rechtsanwälte den Richter ihre Haftbarkeit festzustellen.

Falls die verantwortliche Partei an einer Straftat beteiligt ist, fordern unsere Rechtsanwälte eine strafrechtliche Verfolgung. Notfalls leiten wir ein dementsprechendes Verfahren ein („Artikel 12“). Wir stehen dem/der Geschädigten während des Strafverfahrens bei („Fügung als benachteilige Partei“). Wenn der Schaden, den Sie erlitten haben, einfach festzustellen ist, bitten wir das Strafgericht den Täter zur Schadensersatzzahlung zu verurteilen.

Die zweite Phase folgt nachdem die Haftbarkeit entweder durch Anerkennung der verantwortlichen Parteien oder durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde. Erst dann können unsere Rechtsanwälte in Ihrem Namen Anspruch auf alle Schäden, die Sie erlitten haben und an dessen Folgen Sie noch immer leiden, erheben.

Dazu werden wir zusammen mit Ihnen eine Übersicht aller Schäden erstellen. Wir sorgen dafür, dass jeder noch so kleine Schaden miteinbezogen wird. Bei komplizierten Schadensberechnungen wenden wir uns an die jeweiligen Experten, wie beispielsweise den medizinischen Berater, den Arbeitswissenschaftler oder den Wirtschaftsprüfer. Wir verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei über die Höhe des Schadensersatzes. Erst wenn Sie mit dem Resultat einverstanden sind, halten wir dieses in einem abschließenden Feststellungsvertrag fest.

Sollte sich die Gegenpartei weigern an der Feststellung und Schadensersatzzahlung mitzuarbeiten, gehen wir in Ihrem Namen vor Gericht. In einem unkomplizierten Eilverfahren („Teilverfahren“) bitten wir den Richter den gesamten Schadensersatz in einem Gerichtsurteil festzulegen. Somit veranlassen wir die verantwortliche Partei doch noch zu zahlen.

Lesen Sie auch: Rechtsanwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden

Wie viel kostet eine Schadensersatzforderung

Die verantwortliche Partei hat Ihnen rechtlich gesehen die Kosten, die Sie für die Feststellung des Schadensersatzanspruchs machen mussten, zu erstatten. Darunter fallen auch eventuelle Prozessfehler von möglichen Teilverfahren. Die Anwaltskosten für die Unterstützung und Begleitung, sowie eventuelle Gutachterkosten sind darin ebenfalls enthalten. Sobald die Gegenpartei ihre Haftbarkeit anerkennt oder der Richter die Haftbarkeit festgestellt hat, sind Ihre Kosten hinfällig.

Es kann natürlich sein, dass Sie zunächst Kosten machen müssen, um beispielsweise die Haftbarkeit durch einen Richter feststellen zu lassen. Bei Schadensersatzforderungen dürfen Rechtsanwälte unter bestimmten Bedingungen eine No-Cure-No-Pay-Pauschale, sowie einen ermäßigten Tarif mit Erfolgsprämie vereinbaren. Auf Wunsch können Sie bei Swart Legal für die Kosten eines solchen Verfahrens auch einen individuellen Tarif mit uns absprechen. Diesen individuellen Tarif vereinbaren wir allerdings nur dann, wenn wir von einem für Sie zufriedenstellenden, positiven Resultat ausgehen und um unser Commitment für Ihre Situation auszudrücken. Informieren Sie sich nach den Möglichkeiten für Ihre Situation.

Sie können jederzeit bei einem unserer Rechtsanwälte einen Termin für ein unverbindliches Orientierungsgespräch vereinbaren. Lassen Sie uns im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen zukommen. Wir informieren Sie gerne darüber, wie Sie am besten vorgehen können. Auf Wunsch kann dieses Gespräch sowohl telefonisch, in unserer Kanzlei als auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Erhalten Sie eine kostenlose Beratung

Die deutschsprachige Rechtsanwälte für Haftungsrecht in den Niederlanden von Swart Legal nehmen regelmäßig an Kursen und Schulungen auf dem Gebiet von Haftungsrecht und Personenschaden teil. Wir sind bereits seit mehr als 25 Jahren sowohl national als auch international tätig.

Sie möchten eine kostenlose Beratung? Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend kostenlos Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen und möglichen Vorgehensweisen unverbindlich mit Ihnen durch. Natürlich können wir auch einen Termin bei Ihnen zu Hause oder in unserer Kanzlei vereinbaren. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!