Kündigung in den Niederlanden anfechten
Unberechtigt gekündigt? Fordern Sie eine zusätzliche Entschädigung ein
Wenn Sie in den Niederlanden gekündigt werden, könnte dies möglicherweise ungerechtfertigt sein. Bei einer unberechtigten Kündigung lohnt es sich, Ihre Kündigung anzufechten. Sie haben unter anderem Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Machen Sie das Beste aus Ihrer Kündigung.
Wann liegt in den Niederlanden eine unberechtigte Kündigung vor
Nach niederländischem Recht liegt eine unberechtigte Kündigung vor, wenn kein gültiger Kündigungsgrund vorliegt. In den Niederlanden ist eine Kündigung tatsächlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Gründe sind im niederländischen Gesetzbuch aufgeführt (Artikel 7:669 BGB). Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass Ihre Kündigung unter einen gesetzlichen Kündigungsgrund fällt.
Für eine rechtsgültige Kündigung nach niederländischem Recht ist in vielen Fällen außerdem erforderlich, dass ein Gericht oder das UWV auf Antrag Ihres Arbeitgebers vorab überprüft hat, ob tatsächlich einer der gesetzlichen Gründe erfüllt ist. Von dieser Anforderung kann abgewichen werden, wenn Sie ausdrücklich Ihrer Kündigung zustimmen. Stimmen Sie daher niemals einfach so Ihrer Kündigung zu.
Beispiele für unberechtigte Kündigungen sind: Kündigung ohne guten Grund, fristlose Kündigung ohne dringenden Grund oder ohne unmittelbare Bekanntgabe, Kündigung entgegen einer der gesetzlichen Kündigungsverbote (zum Beispiel im Krankheitsfall, wegen Diskriminierung oder als Mitglied des Betriebsrats).
Die Folgen einer unberechtigten Kündigung sind im niederländischen Recht weitreichend. Solange nicht rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Kündigung unberechtigt war, haben Sie als Arbeitnehmer in den meisten Fällen keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Fordern Sie daher so schnell wie möglich eine zusätzliche Entschädigung (die „billijke vergoeding“) ein. Alternativ können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihren Arbeitsplatz zu behalten.
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Die Schritte, die wir unternehmen, um Ihre Kündigung anzufechten
Wenn Sie in den Niederlanden zu Unrecht gekündigt wurden, ist es wichtig, dies so schnell wie möglich anzufechten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, sobald Ihnen Ihre Kündigung bekannt ist. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Sie den Fall innerhalb von 2 Monaten vor Gericht gebracht haben müssen. Sobald Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, folgen unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in den Niederlanden diesem Schritt-für-Schritt-Plan:
- Erstgespräch: Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir Ihre rechtliche Position. Ihre rechtliche Position bestimmt Ihre Stärke sowohl vor Gericht als auch bei möglichen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir prüfen, ob der Kündigungsgrund, den Ihr Arbeitgeber angibt, zweifelhaft ist, ob Ihr Arbeitgeber über ausreichende Beweise verfügt und ob er vor Gericht angefochten werden kann.
- Schreiben an Ihren Arbeitgeber: Wir senden Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben, in dem wir erläutern, weshalb wir der Ansicht sind, dass die Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Wir formulieren auch Ihre Forderungen darin. Denken Sie beispielsweise an eine zusätzliche Entschädigung. Auf Wunsch geben wir auch an, unter welchen Bedingungen Sie einer Kündigung zustimmen würden. Natürlich legen wir Ihnen das Schreiben erst vor und warten auf Ihre Zustimmung.
- Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Ihr Arbeitgeber bereit zu sein scheint, Ihren Bedingungen zuzustimmen, werden wir in Ihrem Namen die Einzelheiten mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln. Wenn Sie mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden sind, sorgen wir für eine wasserdichte Festlegung in einem durchsetzbaren Aufhebungsvertrag.
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- Begleitung im Kündigungsverfahren (optional): Stellt sich heraus, dass keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber möglich ist? Dann wird Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich ein Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder dem UWV einleiten müssen. In einigen Fällen müssen Sie selbst ein Verfahren gegen Ihren Arbeitgeber einleiten. In Absprache mit Ihnen verfassen wir dann eine sorgfältig durchdachte Verteidigungsschrift oder Klageschrift, bereiten Sie auf die mündliche Verhandlung vor und unterstützen Sie engagiert bei der Teilnahme an dieser mündlichen Verhandlung.
- Abschließende Tätigkeiten: Falls der Richter oder das UWV Ihre Zustimmung zur Kündigung verweigert, unterstützen wir Sie bei der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeiten. Wenn der Richter Ihnen eine zusätzliche Entschädigung zuspricht, stellen wir sicher, dass Ihr Arbeitgeber diese tatsächlich an Sie auszahlt.
Die Kosten für die Anfechtung einer unberechtigten Kündigung
Auf Wunsch können wir für das gesamte Verfahren einen bezahlbaren Festpreis berechnen. Darin sind alle oben beschriebenen Tätigkeiten enthalten.
Alternativ können wir für das gesamte Verfahren auch einen reduzierten Tarif mit einer Erfolgsprovision vereinbaren. Dies können wir tun, wenn wir Vertrauen in ein positives Ergebnis haben.
Soweit möglich und realisierbar werden wir dafür sorgen, dass Ihre durch die Rechtsberatung entstehenden Anwaltskosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber in den meisten Fällen nach unserem Eingreifen erkennen, dass es besser ist, diese Kosten zu erstatten.
Erhalten Sie eine unverbindliche Beratung über die beste Herangehensweise
Lassen Sie Ihre Chancen und Möglichkeiten kostenlos prüfen. Übermitteln Sie uns direkt online die erforderlichen Unterlagen, und Sie erhalten sofort eine Beratung über die beste Herangehensweise. Ein deutschsprachiger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in den Niederlanden ruft Sie zu Ihrer Wunschzeit unverbindlich zurück, um Ihre Fragen zu beantworten. Möchten Sie uns zuerst kontaktieren? Rufen Sie uns gerne an unter: +31 (0)85 - 020 10 10 und fragen Sie nach dem deutschsprachigen Arbeitsrechtsspezialisten Herrn Marco Swart.
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