Inkasso

Ihr Fachanwalt für Inkasso in den Niederlanden

Der Einzug Ihrer Forderungen will gelernt sein. Sie wollen ja, dass Ihre Debitoren Ihre Forderungen auf jeden Fall bezahlen. Manchmal bezahlen Ihre Debitoren nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil sie nicht können. In allen diesen Fällen ist es von Bedeutung, dass Ihre Erfolgschancen optimal sind.

Die Fachanwälte für Inkasso in den Niederlanden von Swart Legal befürworten eine integrale Vorgehensweise in Sachen Inkassos in den Niederlanden. Das heißt, dass unsere juristischen Ratschläge sich auf die Art und Weise richten, in der Sie Ihre Geschäftsbeziehungen ausgestalten. Ist alles in Ordnung, so werden Sie fast überhaupt keine Risiken mehr eingehen in den Fällen, wo Inkassomaßnahmen zu ergreifen sind. Darüber hinaus können wir als Anwaltskanzlei erforderlichenfalls angesichts Ihrer Debitoren Pfändungen erwirken, mit Konkurs drohen, eventuell auch einen Konkurs beantragen, beim Gerichtspräsidenten im Wege einer einstweiligen Verfügung (Eilverfahren) die Verurteilung Ihres Debitors beantragen und ein Berufungsverfahren beim Gerichtshof einleiten. Im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern und Inkassobüros sind nur bei den Gerichten eingetragene Anwaltskanzleien wie die unsere dazu berechtigt. 

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Wenn die uns überlassenen Inkassos den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Debitorenverwaltung entsprechen, so kann fast immer auf einer No Cure No Pay Basis gearbeitet werden. In den einigen wenigen Fällen, dass Ihr Debitor trotzdem Gegenargumente in einem Verfahren vorbringt, werden wir Ihnen zuvor eine Einschätzung der anfallenden Kosten zugehen lassen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Kosten stets im entsprechenden Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen zu stehen haben.

Außergerichtliche Tätigkeiten bei Inkasso in den Niederlanden

Nach Eingang Ihres Inkasso-Auftrags werden wir zuerst die aktuellen Adressdaten Ihres Debitors bei der Industrie- und Handelskammer oder der kommunalen Basisverwaltung überprüfen. Zugleich werden wir bei den einschlägigen Instanzen checken, ob Ihr Debitor dort bereits als säumiger Zahler bekannt ist.

Wir werden Ihren Debitor daraufhin innerhalb von vier Wochen 2 Mal anschreiben ("anmahnen"). Wenn dies ungenügend Resultate zeitigt, werden wir telefonisch an Ihren Debitor herantreten. Wenn auch dies nichts bringt, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen dafür sorgen, dass ein Hausbesuch erfolgt.

prozessieren und zwangsversteigern in den Niederlanden

Wenn dies alles keine Früchte trägt, werden wir Ihren Debitor vor Gericht laden. Die Erfahrung lehrt, dass die meisten Debitoren nicht erscheinen. Innerhalb von vier Wochen wird dann ein Säumnisurteil gegen sie erlassen. Mit dem vorliegenden Urteil können Sie dann die öffentliche Versteigerung der Besitztümer Ihres Debitors in die Wege leiten. Auch ermöglicht ein solches Urteil, dessen Einnahmen oder Sozialhilfeleistungen zu pfänden.

Anstelle einer Vorladung können wir uns auch dafür entscheiden, den Konkurs Ihres Debitors zu beantragen. Die Erfahrung lehrt, dass damit in erster Linie häufig Druck gemacht wird, doch noch eine Zahlung zu erwirken. Außerdem wissen Sie dann schnell, woran Sie sind. Nicht alle Inkassos eignen sich jedoch für einen Konkursantrag. Wir werden dies immer im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen machen.

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Pfändung in den Niederlanden

Eine Pfändung bei Ihrem Schuldner in den Niederlanden ist eine Sache, die gelernt sein will und wobei viel Einfühlungsvermögen und Strategie erforderlich ist. Während die meisten Anwälte dazu neigen, eine Pfändung aufs Geratewohl mit hohen Kosten zu betreiben, können die Fachanwälte für Inkasso von Kanzlei Swart Legal als Inkassospezialist diese Pfändung äußerst wirksam für Sie herbeiführen. 

Beim Einzug Ihrer Forderungen ist die Frage zu beantworten, ob eine Pfändung angesichts des Schuldners erwirkt werden muss. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, eine Sicherungspfändung vorzunehmen, wenn aus triftigen Gründen zu befürchten steht, dass Ihr Schuldner versuchen wird, eventuelle Rückgriffsmöglichkeiten rückgängig zu machen, zum Beispiel dadurch, dass er seine Besitztümer 'verkauft' oder Gelder ins Ausland schleusen lässt. 

Vermögensgegenstände, die sichergestellt werden können, sind zum Beispiel: unbewegliche Sachen (wie Wohnungen, Gebäude und Grundstücke), Schiffe, Bankguthaben, Lohn, Gehalt, ihm zustehende Leistungen, sonstige Forderungen des Schuldners an Dritten, Geschäftsanteile/Aktien und Hausrat. Im Grundbuch- und Katasteramt können wir prüfen, ob irgendwelche unbewegliche Sachen auf den Namen des Schuldners eingetragen sind. Im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer können wir prüfen, ob der Schuldner der Volleigentümer eines Unternehmens ist. Erforderlichenfalls können wir sogar die Rückgriffsmöglichkeiten Ihres Schuldners recherchieren. Zur Vornahme einer Sicherungspfändung ist zuerst die einschlägige Erlaubnis beim zuständigen Gericht (oder aber beim Gerichtspräsidenten) einzuholen.

Das niederländische Gericht erteilt diese Erlaubnis, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und die internen Richtlinien der Gerichte erfüllt worden sind. Diese Erlaubnis kann nur von einem zum Gericht zugelassenen Rechtsanwalt so wie von dem in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwalt beantragt werden. Nachdem die Sicherungspfändung erwirkt ist, ist innerhalb von acht bis vierzehn Tagen ein Verfahren gegen den Schuldner einzuleiten. Der Schuldner muss dann vor Gericht erscheinen. 

Eine Sicherungspfändung wird auch als Druckmittel in Zivilkonflikten benutzt. Eine Pfändung von Bankkonten kann ein Unternehmen besonders wirksam lahm legen. Die gepfändete Partei hat dann keine andere Wahl als die Pfändung im Eilverfahren anzufechten. Im Wege der einstweiligen Verfügung kann der Gläubiger auf einen Vergleich hinarbeiten.    Obwohl es einfach ist, eine Sicherungspfändung vorzunehmen, ist diese Sache gewiss nicht ohne Risiko. Wenn der Antrag, angesichts dessen die Pfändung erfolgt, zurückgewiesen wird, haftet die pfändende Partei für den Schaden, den die Gegenpartei erlitten hat. Wenn Sie im Verfahren jedoch Recht bekommen, können Sie mit dem vorliegenden Urteil, eine öffentliche Versteigerung der gepfändeten Sachen beauftragen.

Die Fachanwälte für Inkasso von Swart Legal haben als Inkassospezialisten langjährige Erfahrungen, wo es gilt, effektive Pfändungen zu erwirken. Siehe unsere vielen erfolgreichen Ergebnisse. Erkundigen Sie doch bitte nach unseren Möglichkeiten, unserer Vorgehensweise und unseren Tarifen. Wir können Ihnen ein attraktives Angebot nach Maß anbieten.

Konkursantrag in den Niederlanden

Es kann vorkommen, dass Ihr niederländischer Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie können dann einen Konkursantrag in Erwägung ziehen.

Für einen Konkursantrag in den Niederlande sind zumindest 2 verschiedene Gläubiger mit Namen und sonstigen Personalien sowie mit spezifizierter Angabe ihrer Außenstände erforderlich. Dies ist auch mit Hilfe eines sogenannten unterstützenden Antrags möglich. Es reicht aus, dass die Existenz von zumindest zwei Forderungen glaubhaft gemacht werden kann.

Der Konkursantrag kann nur von einem zum niederländischen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vorgelegt werden, so wie von dem in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwalt. Der Antrag erfolgt durch Einreichung einer Antragsschrift. Diese Antragsschrift kann vom Gericht 3 Wochen nach Einreichung in der Gerichtsverhandlung behandelt werden. Diese Frist fängt an ab dem Moment zu laufen, wo dem Schuldner der Antrag zur Kenntnis gekommen ist, entweder über einen Einschreibebrief des Gerichts mit Empfangsanzeige oder über eine Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher.

Es ist während des Verfahrens möglich, die Behandlung des Konkursantrages aufzuschieben. Dies wird vor allem der Fall sein, wenn der Schuldner andeutet, mit dem Gläubiger über die Zahlung der Forderung verhandeln zu wollen. Die meisten Gerichte erlauben einen viermaligen Aufschub innerhalb einer Periode von 8 Wochen. Die weiteren Richtlinien der Gerichte in Bezug auf Konkursanträge finden Sie hier,

Die Chance besteht, dass ein Konkursantrag zurückgewiesen wird, wenn der Schuldner ausreichend Zweifel über die Fälligkeit der vorliegenden Forderungen aufkommen lassen kann. Dies wird namentlich der Fall sein, wenn der Schuldner vorher rechtzeitig gegen Ihre Rechnungen und Aufforderungen protestiert hat. Im Klartext: Die Fälligkeit der Forderungen muss ausreichend feststehen. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt das Zivilverfahren beim Gericht oder Amtsgericht als weitere Option.

In der Praxis erweist sich der Konkursantrag häufig als das angezeigte Druckmittel, doch noch eine rasche Zahlung zu erwirken. Auch bietet der Konkursantrag häufig die Gelegenheit, sich auf eine Zahlungsregelung zu einigen.

Die Kosten für den Konkursantrag fallen in erster Linie dem Antragsteller zur Last. Sollte sich während der Abwicklung des Konkurses herausstellen, dass der Schuldner noch einige Rückgriffsmöglichkeiten bietet, so sind aus dem Ertrag in allererster Linie die Konkursantragskosten gegenüber dem antragstellenden Gläubiger zurückzubezahlen.

Debitorenverwaltung in den Niederlanden

Wenn Sie uns dazu beauftragen, Ihre Debitorenverwaltung durchzuleuchten, werden wir Ihnen Fragen stellen wie: Auf welche Weise geben Sie Ihre Angebote ab? Wie beurteilen Sie die Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden? Wenden Sie hieb- und stichfeste allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen an? Benutzen Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ordnungsgemäße Weise? Zudem kennen wir uns aus, wenn es gilt, Ihre Debitorenverwaltung zu beurteilen, z.B.: Wie haben Sie Ihre Aufforderungen zu Papier gebracht? Pflegen Sie einen persönlichen (telefonischen) Kontakt zu Ihren Schuldnern? Welche Zahlungsfristen wenden Sie an? Was ist die durchschnittliche Frist, während derer Ihre Forderungen tatsächlich bezahlt werden? Bestätigen Sie die vereinbarten (Ab)Zahlungen auf die richtige Weise? Dabei sind wir uns darüber im Klaren, dass Sie die guten Beziehungen zu Ihren Abnehmern möglichst lange wahren wollen. Aber auch dass Sie Butter bei die Fische für die von Ihnen gelieferten Produkte oder geleisteten Dienste wollen.

Sollten trotz Ihrer ordnungsgemäßen von uns durchleuchteten Debitorenverwaltung dennoch Einzugsmaßnahmen unvermeidbar sein, so sind Ihre Erfolgschancen bei uns gesichert. Jeder Inkasso-Auftrag, den Sie uns erteilen, ist für uns Maßarbeit. Weil fast hinter jedem Inkasso eine Geschichte steckt. Weil Sie auf jeden Fall das Geld wollen, das Ihnen zusteht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden

Weshalb möchten Sie als Unternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlande anwenden? Wir nehmen an, dass Sie unter anderem Ihre Haftpflicht beschränken wollen und einen festen Stand gegenüber säumigen Zahlern haben wollen. Wie ist es denn möglich, dass sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig als wertlos ergeben, wenn es hart auf hart geht? Viele Unternehmen wenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen leider auf die falsche Weise an. Hinzu kommt, dass wesentliche Bestimmungen oftmals fehlen. Die Fachanwälte für Inkasso von Swart Legal ist langjähriger Spezialist für die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen und hilft Ihnen gerne bei deren rechtssicheren Implementierung.

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Weitere Inkassotätigkeiten in den Niederlanden

- Erstellen, beurteilen und niederlegen von AGB's
- Rechtliche Beratung bei der Angebotsunterbreitung bis zur Debitorenverwaltung
- Vertretung bei Inkassoverfahren, sowohl vor Gericht als außergerichtlich
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Lieferung minderwertiger Produkte oder Dienste
- Untersuchung der Regressmöglichkeiten
- Stellen des Pfändungsantrages
- Verhandeln mit Ziel Aufhebung des Pfändungsantrags wenn Sie der Schuldner sind
- Rechtliche Beratung zum Thema Sicherheiten, wie Zahlungszusagen / Bankgarantien, Pfand und Hypothekrecht
- Beantragen der Insolvenz sowie auch juristische Schritte gegen die Insolvenz
- Aufsetzen und beurteilen von Vereinbarungen über Zusammenarbeit, zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, diversen niederländischen Rechtsformen wie zum Beispiel Vennootschap onder Firma
- Aufsetzen und Beurteilen von Vereinbarungen über das Eingehen von (internationalen) Liefer und Abnahmeverpflichtungen
- Rechtliche Beratung und Begleitung bei der Beendigung und Auflösung von vertraglicher Zusammenarbeit

Kontakt mit Fachanwalt für Inkasso in den Niederlanden

Swart Legal Inkasso Fachanwälte ist Mitglied der niederländischen Vereinigung von Inkasso- und Prozessanwälten und der Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung. Die Rechtsanwälte und Juristen von Swart Legal nehmen regelmäßig an Kursen und Schulungen auf dem Gebiet von Inkasso- und Handelsrecht teil. Wir sind bereits seit mehr als 25 Jahren sowohl national als auch international tätig.

Verband der Inkassoanwälte in den Niederlanden      Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend kostenlos und unverbindlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück und nehmen alle Ihre Fragen unverbindlich mit Ihnen durch. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10 und fragen Sie nach Ihrem deutschsprachigen Fachanwalt für Inkasso in den Niederlanden Marco Swart.

Ihre Inkassos können Sie auf verschiedenerlei Weisen bei uns anliefern. Beispielsweise per Post, per Fax, per E-Mail oder über die Online-Anmeldung. Entscheiden Sie selbst, welche Weise Ihnen am meisten gefällt. In der oberen Menüleiste finden Sie unter der Schaltfläche "Kontakt" unsere Adressdaten und sonstige Informationen. 

Bei Anmeldung Ihres Inkassos reichen uns nachstehende Daten aus, möglichst untermauert und belegt mit folgenden Beweisen:

- Ihre eigenen Adressdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, PLZ, Wohnort, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse, Ihre Kontonummer)
- die Auftragsbestätigung gegenüber Ihrem Debitor
- die von Ihnen angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die unbezahlt gebliebenen Rechnungen
- die eventuell mit Ihrem Debitor geführten Korrespondenzunterlagen

Fachanwalt für Inkasso Marco Swart            Rechtsanwalt für Inkasso Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!