Kündigungsrecht in den Niederlanden

Kündigungsrecht

Fachkundige Unterstützung bei Kündigungsfragen

Benötigen Sie in den Niederlanden fachkundige Unterstützung bei Ihren Kündigungsfragen? Bei Swart Legal (Swart Advocaten) finden Sie deutschsprachige Rechtsanwälte, die auf das Kündigungsrecht spezialisiert sind. Unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Kündigungsrecht in den Niederlanden behandeln seit mehr als 20 Jahren erfolgreich täglich Kündigungsfragen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Verfahren vor dem niederländischen Arbeitsgericht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung im Krankheitsfall sowie fristlose Kündigungen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu:

1. den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten in den Niederlanden
2. den gesetzlichen Kündigungsgründen nach niederländischem Recht
3, Hilfe bei komplizierten Kündigungsfällen
4. Entschädigungen bei Kündigungen
5. Tipps zu Kündigungen
6. Exzellente Fähigkeiten im Konfliktmanagement
7. Weitere Informationen zur Unterstützung bei Kündigung in den Niederlanden
8. Unverbindliche Kontaktaufnahme

1. Die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten in den Niederlanden

Das niederländische Kündigungsrecht ist voller Tücken. Das gesetzliche Kündigungssystem ist geschlossen. Das bedeutet, dass in den Niederlanden die Kündigung eines Arbeitnehmers in den meisten Fällen nur dann möglich ist, wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt. Wir haben die Möglichkeiten kurz für Sie zusammengefasst:

- Kündigung mit Zustimmung des Arbeitnehmers Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Artikel 7:671 BGB). Lesen Sie auch: Verhandlen über die Kündigung des Arbeitsvertrages
- Beantragung einer Genehmigung durch das Institut für Arbeitnehmerversicherungen (UWV Werkbedrijf) im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit oder betriebswirtschaftlicher Gründe (Artikel 7:671a BGB)
- Im Falle einer personenbedingten Kündigung, wie beispielsweise wegen unzureichender Leistung, kann der Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. (Artikel 7:671b BGB)
- Fristlose Kündigung aus besonderem Anlass (Artikel 7:677 BGB). Lesen Sie auch: Rechtsberatung zur fristlosen Kündigung

2. Die gesetzlichen Kündigungsgründe in den Niederlanden

Im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 7:669 BGB) sind präzise die Kündigungsgründe aufgeführt, die eine rechtmäßige Kündigung ermöglichen. Diese Kündigungsgründe umfassen:

- Betriebsbedingte Kündigung: Entfall von Arbeitsplätzen aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder der notwendigen Entlassung von Arbeitsplätzen über einen Zeitraum von mindestens 26 Wochen aufgrund von betriebswirtschaftlichen Umständen zur Sicherstellung einer effizienten Geschäftsführung;
 Langfristige Arbeitsunfähigkeit: Krankheit oder Behinderung des Arbeitnehmers, aufgrund derer er nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Arbeit auszuführen, sofern die in Artikel 670 Absatz 1 und 11 genannte Frist abgelaufen ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass innerhalb von 26 Wochen oder bei einem Arbeitnehmer, der das in Artikel 7 Absatz a des Rentenversicherungsgesetzes genannte Alter erreicht hat, innerhalb von 6 Wochen keine Genesung eintreten wird und die vereinbarte Arbeit in diesem Zeitraum nicht in angepasster Form ausgeführt werden kann;
- Häufiges krankheitsbedingtes Fehlen: Regelmäßige Nichterfüllung der vereinbarten Arbeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung des Arbeitnehmers mit für den Betrieb unannehmbaren Folgen, sofern die regelmäßige Nichterfüllung der vereinbarten Arbeit nicht auf mangelhafte Fürsorge des Arbeitgebers für die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass innerhalb von 26 Wochen oder bei einem Arbeitnehmer, der das in Artikel 7 Absatz a des Rentenversicherungsgesetzes  genannte Alter erreicht hat, innerhalb von 6 Wochen keine Genesung eintreten wird und die vereinbarte Arbeit in diesem Zeitraum nicht in angepasster Form ausgeführt werden kann;
- Unzureichende Leistung: Die Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeit auszuführen, die nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung des Arbeitnehmers entsteht, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig darüber informiert hat und ihm ausreichend Gelegenheit gegeben hat, seine Leistung zu verbessern, und die Unfähigkeit nicht auf mangelhafte Fürsorge des Arbeitgebers für die Ausbildung des Arbeitnehmers oder die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist;
- Fehlverhalten: Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen;
- Gewissenskonflikte: die Weigerung des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeit aufgrund eines schwerwiegenden Gewissenskonflikts zu verrichten, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass die vereinbarte Arbeit nicht in angepasster Form ausgeführt werden kann;
Gestörtes Arbeitsverhältnis: ein gestörtes Arbeitsverhältnis, so dass es dem Arbeitgeber nicht vernünftigerweise zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen;
- Sonstige: andere Umstände als die oben genannten, die so schwerwiegend sind, dass es dem Arbeitgeber nicht vernünftigerweise zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

3. Hilfe bei komplizierten Kündigungsfällen

Kündigungen gehen oft mit juristischen Komplikationen und Fragestellungen einher. Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit eine Abfindung zu zahlen ist. Darüber hinaus kann es manchmal zu krankheitsbedingten Fehlzeiten, mangelnder Leistung, latenten Lohnforderungen sowie Diskussionen über Wettbewerbsverbote und Haftungsfragen kommen. Eine Kündigung, die nicht allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, führt zu einer unrechtmäßigen Kündigung, die angefochten werden kann. Die deutschsprachigen Fachanwälte für Arbeitsrecht von Swart Legal in den Niederlanden verfügen über ein umfassendes Verständnis aller Aspekte und berücksichtigen alle relevanten Faktoren bei der Regelung von Kündigungen.

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4. Abfindungen bei Kündigungen in den Niederlanden

Im niederländischen Recht ist vorgesehen, dass bei regulären Kündigungssituationen mindestens eine Übergangsentschädigung (Artikel 7:673 BGB) mit möglicher Erhöhung gezahlt werden muss. Da Kündigungsverfahren oft ein unsicheres Ergebnis haben können, sind Arbeitgeber oft bereit, mehr als diese gesetzlich vorgeschriebene Mindestabfindung zu zahlen. Bei einer ungerechtfertigten Kündigung kann außerdem Anspruch auf eine zusätzliche Schadensersatzleistung (die „angemessene Entschädigung“) bestehen. Es können daher oft mehrere Arten von Abfindungen relevant sein. Um im Vorfeld gut über die Möglichkeiten informiert zu sein, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Niederlanden beraten zu lassen.

5. Praktische Tipps zum Handeln bei Kündigungen

- Sichern Sie rechtzeitig so viele Beweise wie möglich. Stellen Sie eine Akte zusammen.
- Bei einer Kündigungsankündigung sollten Sie nicht sofort in die Diskussion einsteigen, sondern zunächst so viele Fragen wie möglich stellen. Vermeiden Sie insbesondere Streitigkeiten.
- Geben Sie an, dass Sie weiterhin zur Verfügung stehen. Stimmen Sie keinesfalls einer Freistellung von Ihren Aufgaben zu.
- Übergeben Sie kein Firmeneigentum.
- Lassen Sie sich von einer vollständig unabhängigen Partei beraten.
- Lassen Sie einen Kündigungsvorschlag schriftlich dokumentieren, um ihn mit einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht besprechen zu können.
- Stimmen Sie einem Kündigungsvorschlag niemals unmittelbar zu, sondern suchen Sie stets zuerst fachkundigen Rat bei einem unserer Kündigungsexperten.

6. Ausgezeichnet im Beherrschen von Konflikten

Die Anwälte von Swart Legal sind nicht nur juristisch geschult, sondern auch fachmännisch darauf trainiert, die mentalen, verhaltensbezogenen und emotionalen Aspekte eines Konflikts zu erkennen und sie auf geschickte Weise aufzudecken. In der Praxis hat sich gezeigt, dass mit diesen wertvollen Erkenntnissen und Fähigkeiten Konflikte schnell, effektiv, nachhaltig und praktisch gelöst werden können.

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7. Weitere Informationen zur Unterstützung bei Entlassungen in den Niederlanden

Die deutschsprachigen Fachanwälte für Arbeits- und Kündigungsrecht von Swart Legal in den Niederlanden verfügen über umfassende und spezialisierte Kenntnisse sowie mehr als 25 Jahre Erfahrung in allen Kündigungssituationen. Erkundigen Sie sich unverbindlich nach unserer erfolgreichen Unterstützung und Herangehensweise.

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8. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unseren deutschsprachigen Fachanwälten für Kündigungsrecht in den Niederlanden auf

Bei Kündigungen in den Niederlanden sollten Sie sich an die erfahrenen und spezialisierten deutschsprachigen Fachanwälte für Kündigungs- und Arbeitsrecht von Swart Legal in den Niederlanden wenden. Wir bieten für häufig angefragte rechtliche Dienstleistungen erschwingliche Festpreise an.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

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