Konkurrenzklausel
Vorgehensweise bei einem Konflikt über die Konkurrenzklausel in den Niederlanden
Beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages kann ein Arbeitgeber eine Konkurrenzklausel aufnehmen. Mit einer solchen Klausel beschränkt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in dessen Freiheit, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenten zu arbeiten. Eine Konkurrenzklausel kann sowohl geographische Beschränkungen enthalten als auch das Verbot, Kontakt mit bestimmten Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Eine Werbeverbotsklausel ist eine Form der Konkurrenzklausel.
Der Arbeitskonflikt über die Konkurrenzklausel
Ein Arbeitskonflikt über die Konkurrenzklausel entsteht häufig nach Beendigung des Arbeitsvertrages. In manchen Fällen hat der Arbeitnehmer den Wunsch, die bereits vereinbarte und unterschriebene Konkurrenzklausel aufzuweichen. In anderen Fällen stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer trotz Konkurrenzklausel bei einem Konkurrenten arbeitet. In diesen Fällen bietet das niederländische Gesetz Orientierung.
Die Konkurrenzklausel durchsetzen
Der Arbeitnehmer, der gegen die Konkurrenzklausel verstösst, kann vom alten Arbeitgeber gezwungen werden, seine beschäftigung bei der Konkurren aufzugeben. Zu diesem Zweck kann der Arbeitgeber ein richterliches Verbot fordern. Falls die Konkurrenzklausel einen Absatz zum Strafgeld enthält, kann der Arbeitgeber dieses vereinbarte Strafgeld vom Arbeitnehmer fordern. Des Weiteren kann der alte Arbeitgeber vom neuen Arbeitgeber des Ex-Arbeitnehmers ein Beschäftigungsverbot fordern.
Kein Konkurrenzverbot
Und wie sieht es aus, wenn keine solche Konkurrenzklausel geschlossen wurde? Auch dann kann ein Arbeitnehmer seinem Ex-Arbeitgeber gegenüber unrechtmässig handeln. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber seine Kenntnisse über die Marktposition des alten Arbeitgebers anwendet. Beispielsweise dann, wenn von seiten des neuen Abeitgebers aus ein Kontakt zum (vollständigen) Kundenbestand beziehungsweise zu Geschäftsbeziehungen des ehemaligen Arbeitgebers aufgenommen wird. Auch in diesem Fall kann der ehemalige Arbeitgeber ein Verbot beim Richter sowie Schadensersatz beantragen.
Aufhebung der Konkurrenzklausel
Für Arbeitnehmer, die eine Konkurrenzklausel vermeiden oder aufweichen möchten, prüfen wir gerne die entsprechenden Möglichkeiten. Das Gesetz bietet mehrere mögliche Aufhebungsgründe.
Wichtigstes Kriterium für die Rechtsgültigkeit einer Kokurrenzklausel nach niederländischem Recht ist, dass diese schriftlich geschlossen sein muss. Die Konkurrenzklausel gilt nicht in Verträgen mit Minderjährigen. Dies sind zwei harte Bedingungen für Konkurrenzklauseln.
Eine zweite wichtige gesetzliche Bedingung ist, dass die Konkurrenzklausel nur im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags vereinbart werden kann. Eine Konkurrenzklausel in einem befristeten Arbeitsvertrag ist möglich, wenn der Arbeitgeber seine Belange an dieser Konkurrenzklausel stichhaltig begründen kann. Werden diese gesetzlichen bedingungen nicht erfüllt, dann ist die Konkurrenzklausel ungültig.
Richterliche Mässigung der Konkurrenzklausel
Zum Schluss hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, beim Richter eine Mässigung der Wirkung der Konkurrenzklausel zu beantragen. Der Richter wird den Antrag auf Mässigung der Konkurrenzklausel zuweisen, wenn der Arbeitnehmer im Verhältnis zu den zu schützenden Belangen nachweislich unangemessen benachteiligt wird. Die Überprüfung findet anhand der folgenden Fragen statt:
- Wie lange war der Arbeitnehmer beschäftigt?
- War sich der Arbeitnehmer bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages über die Folgen der Konkurrenzklausel im Klaren?
- Hatte der Arbeitnehmer Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten?
- Auf wessen Initiative erfolgte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
- Welche konkreten Interessen verfolgt der Arbeitgeber bei der Durchsetzung der Konkurrenzklausel? Welchen Markt will der Arbeitnehmer betreten und in welchem Abstand zum alten Arbeitgeber befindet er sich dabei?
- Welche anderen Chancen bieten sich dem Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt?
Vorgehensweise bei einem Konflikt über die Konkurrenzklausel
Viele Arbeitskonflikte über eine unterschriebene Konkurrenzklausel werden letztendlich über ein Eilverfahren vor Gericht geklärt. Auf diesem Weg haben beide Parteien rasch Klarheit. Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden aussergerichtlich in Form eines Feststellungsvertrags beigelegt. Eine erfolgreiche Vorgehensweise besteht aus Maßarbeit.
Weitere Informationen zur Konkurrenzklausel
Weitere Informationen können ie in den nachstehenden Artikeln nachlesen. Wir empfehlen Ihnen den folgenden Artikel: Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag. Die deutschsprachige Fachanwälte für Arbeitsrecht in den Niederlanden von Swart Legal haben schon viele Arbeitskonflikte um Konkurrenzklauseln erfolgreich geklärt. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Erkundigen Sie sich nach unseren proaktiven Strategien für Ihre spezifische Situation.